In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins war zu prüfen, ob eine Journalistin vor Ablauf einer Sperrfrist Einblick in Gerichtsakten verlangen kann.
In der 1. ÖR-Klausur (Rheinland-Pfalz, Thüringen) bzw. 2. ÖR-Klausur (Sachsen-Anhalt) des o.g. Prüfungstermins war u.a. zu prüfen, ob eine Flüchtlingsfamilie in eine Mietwohnung eingewiesen werden durfte.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um die Errichtung einer Krypta in einem Industriegebiet.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es zum einen um die mutmaßliche Beleidigung eines Staatsanwalts durch einen Rechtsanwalt.