In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins waren die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Handelns und daraus resultierende Staatshaftungsansprüche zu prüfen.
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um das parlamentarische Fragerecht der Bundestagsabgeordneten mit Blick auf Rüstungsexporte, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden.
In der 1. ÖR-Klausur (Rheinland-Pfalz, Thüringen) bzw. 2. ÖR-Klausur (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt) des o.g. Prüfungstermins war die Rechtmäßigkeit behördlicher Untersagungen im Zusammenhang mit einer Versammlung zu prüfen.