In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um die Rechtmäßigkeit einer Straßenumbenennung.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um den Auftritt eines ausländischen Staatspräsidenten auf einer Versammlung in Deutschland.