In der ZR I Klausur erlebte ein Verkäufer bei eBay-Versteigerungen mit dem Mindestgebot von 1 € herbe Enttäuschungen.
In der Klausur im Strafrecht ging es u.a. um die Konstellation, dass Diebe von der Polizei während der Tat beobachtet wurden.
In der ZR I Klausur musste das Widerrufsrecht aus §§ 355, 312 b, 312g BGB wegen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages erkannt werden.
Die BGH – Entscheidung vom 19.09.2014, V ZR 269/13 zum „Frankfurter Golfplatz“ haben wir in der RA 2015 auf Seite 253 ausführlich besprochen.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um die sog. Erdogan-Entscheidung des OVG Münster (Live-Übertragung der Rede eines ausländischen Staatsoberhaupts auf einer Versammlung in Deutschland).