In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um das sog. Sozietätsverbot für Rechtsanwälte. Dem liegt der Beschluss des BVerfG vom 12.1.2016, Az.: 1 BvL 6/13, zugrunde.
In der Strafrechtsklausur wurde als Rahmenhandlung (kombiniert mit Problemen der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und dem Rücktritt) das Urteil des BGH, 4 StR 607/14, welches in der RA 7/2015 besprochen wurde, behandelt.
In der Nebengebiete-Klausur wurde ein Entschädigungsanspruch gem. § 15 II AGG geprüft. Dem lag das ältere Urteil BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12, zugrunde. Auf die Prüfung von AGG-Ansprüchen waren die RA-Leser aktuell durch die Behandlung von BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 383/14 in Heft 5/16 und EuGH, 28.07.2016 - C-423/14, in Heft 9/16 vorbereitet.
Wie nah die RA an den Examensthemen dran ist, zeigte sich erneut in der StA-Klausur im o.g. Termin. Es ging um eine verabrede Massenschlägerei. Dieses Thema wurde in der RA behandelt in Heft 5/13 (BGH, 1 StR 585/12) und in Heft 4/15 (BGH, 3 StR 233/14).