In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um die Einräumung spezifischer Recht für die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, wenn diese nicht einmal ¼ der Abgeordneten stellen.
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um die Einräumung spezifischer Recht für die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, wenn diese nicht einmal ¼ der Abgeordneten stellen.