Geprüft wurde u.a. BGH, 23.04.2015, 4 StR 607/14, Fall der vorgetäuschten Polizeikontrolle als Fall des § 316a
In der ZR-Klausur vom 20. Oktober im 1. Examen zeitgleich in Berlin und Hamburg wurde der Entscheidung „Die Zusätze „TÜV und HU neul“ geprüft. Der BGH stellte fest, dass Gebrauchtwagenhändler sich nicht hinter einer neuen TÜV Plakette verstecken können, sondern bei Verschweigen von Fahrzeugmängel der Händler sogar „Rostlauben“ trotz neuem TÜV zurücknehmen muss.