Der Sachverhalt: Die Entscheidung betrifft die Beobachtung des Politikers der Linken, Bodo Ramelow.
Der Sachverhalt: Die – eingeweihte – übergeordnete Mitgewahrsamsinhaberin ist mit der „Ansichnahme“ des Geldes durch die Täter einverstanden. Der im Gewahrsam untergeordnete Kollege aber nicht.