Im Rahmen einer Revision aus Sicht des Verteidigers wurde als ein Verfahrensfehler der Fall BGH, 2 StR 485/17, RA-Telegramm 2019, 6, geprüft ...
In der S2-Klausur kam - wie in unserer Vorschau auf unserem YouTube-Kanal „längst“ erwartet - ein Strafurteil.
Erneut wurde das Thema der Befangenheit eines Richters im Rahmen einer Revisionsklausur behandelt.
Einer der materiellen Tatkomplexe in der S2-Klausur (Revision) war dem Fall OLG Hamm, 31.01.2017, 4 RVs 159/16, RA 2017, 217 nachgebildet: Plötzliches Öffnen der Beifahrertür eines fahrenden Pkws durch den Beifahrer, um einen neben dem Pkw befindlichen Radfahrer „auffahren“ zu lassen.
Der materielle Hintergrund der Revisionsklausur entsprach in weiten Teilen dem Fall des BGH vom 14.01.2016, Az 4 StR 72/15.
In der 2. SR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es im Rahmen einer Revisionsklausur aus Sicht des Anwalts des Angeklagten u.a. um einen Befangenheitsantrag gegen eine Richterin, die während der Hauptverhandlung kurz eine private SMS versendet.
In der 2. SR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es im Rahmen einer Revisionsklausur aus Sicht des Anwalts des Angeklagten materiell u.a. um die Strafbarkeit von sog. „Ping-Anrufen“.
In der Nebengebiete-Klausur wurde ein Entschädigungsanspruch gem. § 15 II AGG geprüft. Dem lag das ältere Urteil BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12, zugrunde. Auf die Prüfung von AGG-Ansprüchen waren die RA-Leser aktuell durch die Behandlung von BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 383/14 in Heft 5/16 und EuGH, 28.07.2016 - C-423/14, in Heft 9/16 vorbereitet.
Wie nah die RA an den Examensthemen dran ist, zeigte sich erneut in der StA-Klausur im o.g. Termin. Es ging um eine verabrede Massenschlägerei. Dieses Thema wurde in der RA behandelt in Heft 5/13 (BGH, 1 StR 585/12) und in Heft 4/15 (BGH, 3 StR 233/14).
In der 2. SR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es im Rahmen einer Revisionsklausur aus Sicht des Anwalts des Angeklagten u.a. um einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter, der ein Facebook-Profilbild mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause - JVA“ hatte.