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Änderung des Art. 21 GG – Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung

Liebe Leserinnen und Leser,

der Bundestag hat eine Änderung des Art. 21 GG beschlossen, der der Bundesrat am 07.07.2017 zugestimmt hat. Ziel der Grundgesetzänderung ist es, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen auszuschließen. Der Gesetzentwurf findet sich in BT-Drs. 18/12357. Die Grundgesetzänderung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Aktualisierung im Volltext

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