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Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Rheinland-Pfalz und LSA, August 2016

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Rheinland-Pfalz und LSA, August 2016

Im o.g. Examenstermin waren in Rheinland-Pfalz in Aufgabe 2 Klausur ZR 2, im LSA in der Abwandlung der Klausur ZR I ein Abschleppfall Thema der Klausur. Es handelte sich um das Abschleppen vom Privatgrundstück. Der Auftraggeber hatte seine Ansprüche an den Abschleppunternehmer abgetreten, der die Abschleppvergütung zuzüglich seiner Kosten für die "Parkraumsicherung" Zug um Zug gegen die Herausgabe forderte. Der Eigentümer des PKW zahlte unter Vorbehalt und verlangte den Geldbetrag zurück.
Dem Fall lagen BGH-Entscheidungen zugrunde, die wir in der RA besprochen hatten.

  • BGH, RA 2016, 286
  • BGH, RA 2016, 125
  • BGH, RA 2012, 601

Im Crashkursskript Zivilrecht (3.Auflage) befinden sich die zugrunde liegenden Entscheidungen BGH, RA 2016, 286 und BGH, RA 2016, 125 auf Seite 114.
Die andere BGH - Entscheidung, auf denen der Fall aufbaut befinde sich dort auf Seite 113 unter "6. Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens."
Im Crashkursskript in der Kursversion befindet sich seit Juli 2016 ein ausformulierter Fall, welcher mit dem im Examen geprüften Fall starke Ähnlichkeiten aufweist. Als besonderen Service erhielten unsere Kunden diesen Fall Ende Juli 2016, also kurz vor der Klausur, als pdf-Datei zugesendet.

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