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Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, Hessen, Mai 2016

Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, Hessen, Mai 2016

In der 2. SR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es im Rahmen einer Revisionsklausur aus Sicht des Anwalts des Angeklagten materiell u.a. um die Strafbarkeit von sog. „Ping-Anrufen“.

Die der zugrundeliegenden Entscheidung des BGH, 3 StR 342/13, wurde in der RA 2014, Heft 7, behandelt.

 

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