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Examenstreffer Zivilrecht 2. Examen, Hessen, Mai 2019

Zivilrecht, 2. Examen, Hessen, Termin Mai 2019, Klausur Z II

In dieser Anwaltsklausur war der Mandant ein Vermieter, welcher eine rechtliche Beratung zu zwei Angelegenheiten mit verschiedenen Mietern wünschte. Anzufertigen war ein Gutachten mit Stellungnahme zur Zweckmäßigkeit des prozessualen Vorgehens sowie ein Mandantenschreiben mit konkreten Bezugnahmen auf das Gutachten. Ein Schriftsatz an das Gericht oder den Gegner war ausgeschlossen.

Im ersten Teil war die Kenntnis des BGH-Urteils vom 26.09.2012, VIII ZR 330/11 („inhouse-Kanzlei)“ sehr hilfreich. Anders als im Urteil des BGH sollte allerdings nicht die Kündigungsmöglichkeit aus Vermietersicht begutachtet werden. Überprüft werden sollte allein der mögliche Unterlassungsanspruch gegen den Mieter.

Diese Entscheidung wird in der Buchhandlungsversion des Buches Crashkurs Zivilrecht auf Seite 106, in der Kursversion auf Seite 116 dargestellt. Die Entscheidung wurde im Crashkurs Dezember 2018/Januar 2019 in Frankfurt als klarer Examenstipp benannt.

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